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   VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07.TR   

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VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07.TR (https://dejure.org/2008,17335)
VG Trier, Entscheidung vom 13.02.2008 - 5 K 798/07.TR (https://dejure.org/2008,17335)
VG Trier, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 5 K 798/07.TR (https://dejure.org/2008,17335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit der Erteilung eines lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens umfassenden Bauvorbescheids vom Vorliegen einer nach anderen Bestimmungen erforderlichen Genehmigung; Gleichsetzung des Begriffs der baulichen Anlage i. S. d. § 29 Baugesetzbuch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07
    "Das Vorhaben nach § 29 Abs. 1 Halbsatz 1 BauGB ist durch das verhältnismäßig weite Merkmal des Bauens und zusätzlich und zwingend (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 52, S. 18) durch das Element möglicher bodenrechtlicher Relevanz gekennzeichnet (Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG 4 C 33.71 - BVerwGE 44, 59 ).

    Bodenrechtliche Relevanz ist gegeben, wenn das Vorhaben die in § 1 Abs. 5 BauGB genannten Belange in einer Weise berührt oder berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (Urteil vom 31. August 1973, a.a.O., S. 62).

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07
    "Das Vorhaben nach § 29 Abs. 1 Halbsatz 1 BauGB ist durch das verhältnismäßig weite Merkmal des Bauens und zusätzlich und zwingend (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 52, S. 18) durch das Element möglicher bodenrechtlicher Relevanz gekennzeichnet (Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG 4 C 33.71 - BVerwGE 44, 59 ).

    Ob es außerdem erforderlich ist, dass die bauliche Anlage in ihrer konkreten Ausgestaltung Gegenstand einer planerischen Festsetzung sein kann (so Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 22.92 - ; zweifelnd Dürr in: Brügelmann, BauGB, § 29 Rn. 8; Löhr in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 7. Aufl. 1999 § 29 Rn. 14) kann auf sich beruhen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2005 - 8 A 10281/05

    Solaranlage an Windkraftstandort

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07
    Das Vorhaben ist auch nach baurechtlichen und nicht nach immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen, denn die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat in ihrem Schriftsatz vom 16. Mai 2007, dem im Übrigen Bindungswirkung zukommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 2005 - 8 A 10281/05.OVG -), zu Recht darauf hingewiesen, dass ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren vorliegend nicht erforderlich ist.

    Die Energiezufuhr zu der Windkraftanlage soll dabei den gleichen Zwecken dienen, wie sie die Klägerin in den Verfahren vorgetragen hat, in denen es ihr um die Verbesserung der Leistung einer Windkraftanlage mit Hilfe von Photovoltaikanlagen und magnetdynamischen Speichern ging und in denen die erkennende Kammer u.a. mit Urteil vom 20. Oktober 2004 - 5 K 615/04.TR und das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteilen vom 11. Mai 2005 - 8 A 10281/05.OVG - und vom 12. September 2007 - 8 A 11166/06.OVG - eine Privilegierung derartiger Anlagen als Forschungsvorhaben bejaht haben.

  • VG Trier, 20.10.2004 - 5 K 615/04

    Erweiterung einer Windkraftanlage um eine sonnenstandsnachgeführte

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07
    Die Energiezufuhr zu der Windkraftanlage soll dabei den gleichen Zwecken dienen, wie sie die Klägerin in den Verfahren vorgetragen hat, in denen es ihr um die Verbesserung der Leistung einer Windkraftanlage mit Hilfe von Photovoltaikanlagen und magnetdynamischen Speichern ging und in denen die erkennende Kammer u.a. mit Urteil vom 20. Oktober 2004 - 5 K 615/04.TR und das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteilen vom 11. Mai 2005 - 8 A 10281/05.OVG - und vom 12. September 2007 - 8 A 11166/06.OVG - eine Privilegierung derartiger Anlagen als Forschungsvorhaben bejaht haben.

    Will die Klägerin nun mit ihrem vorliegenden Bauvorhaben die Belastbarkeit und den Strahlenschutz eines weitgehend unterirdischen Baukörpers mit einem Volumen von ca. 20 m³ umbauten Raum testen, der in der letztlich geplanten Endphase Stromerzeugungsgeräte aufnehmen soll, die die Leistungsfähigkeit der Windkraftanlage verbessern sollen, so nimmt ein derartiger Baukörper zur Überzeugung der Kammer aus den gleichen Gründen, wie sie die Kammer in zahlreichen den Beteiligten bekannten Urteilen in Bezug auf Photovoltaikanlagen mit magnetdynamischen Speichern dargelegt hat (vgl. Urteile vom 20. Oktober 2004 - 5 K 615/04.TR -, vom 7. Dezember 2005 - 5 K 895/05.TR -), als untergeordnete Nebenanlage an der Privilegierung der Windkraftanlage teil.

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07
    Dabei ist nicht allein das einzelne Objekt in den Blick zu nehmen; vielmehr ist die Frage auf der Grundlage einer das einzelne Objekt verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beantworten (Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 4 C 27.91 - BVerwGE 91, 234 ).
  • BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00

    Bauplanungsrecht; Bau- und Raumordnungsgesetz; Gerätehütte; Vorhaben; Abkoppelung

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07
    Dabei stellt das geplante Containment trotz seines relativ geringen Volumens eine bauliche Anlage im Sinne des § 29 des Baugesetzbuchs - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) dar, da ihm bodenrechtliche Relevanz zukommt, wobei allerdings der Frage, ob das Vorhaben nach den Bestimmungen der Landesbauordnung genehmigungspflichtig ist, bauplanungsrechtlich keine Bedeutung zukommt, weil der Begriff der baulichen Anlage im Sinne des § 29 BauGB nicht gleichzusetzen ist mit demjenigen der baulichen Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 LBauO (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2000 - 6 C 18/00 -, BVerwGE 114, S. 206 ff.).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07
    Die öffentlichen Belange, die den im Außenbereich privilegierten Anlagen entgegenstehen können, sind in § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft, aber nicht abschließend, aufgezählt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 23/95 -, NVwZ 1998, S. 58; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. März 2004 - 8 A 11520/03.OVG -).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07
    Vielmehr muss gesehen werden, dass es - wie das BVerwG mit Urteil vom 11. Mai 1989, 4 C 1/88, BVerwGE 82, S. 61 ff. entschieden hat - bundesrechtlich nicht ausgeschlossen ist, dass für ein Gebäude zur Lagerung von Kernbrennstoffen eine landesrechtlich geregelte Baugenehmigung unter dem Vorbehalt erteilt wird, dass die beabsichtigte Nutzung (Aufbewahrung von Transportbehältern für abgebrannte Brennstäbe) unter dem Vorbehalt einer gesetzlich vorgeschriebenen weiteren Genehmigung durch eine andere Behörde steht.
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07
    Nun kann zwar die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Containments nicht losgelöst von dem endgültigen Zweck der baulichen Anlage gesehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1991 - 4 C 17.88 -, NVwZ-RR 1992, S. 402).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 A 10587/07

    Baugenehmigungserteilung; Schlusspunkttheorie; Denkmalschutzrechtliche

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 798/07
    Von daher ist ungeachtet dessen, dass nach rheinland-pfälzischem Bauordnungsrecht die Baugenehmigung Schlusspunkt bei der Erteilung mehrerer für ein Vorhaben notwendiger Genehmigungen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 8 A 10587/07.OVG -, DVBl 2007, S. 1249) die Erteilung eines Bauvorbescheids, der lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens umfasst, nicht davon abhängig, ob eine nach anderen Bestimmungen erforderliche Genehmigung vorliegt oder nicht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03

    Windkraftplanung in der Region Trier - Klage auf zusätzlichen Standort abgewiesen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 8 A 11166/06

    Photovoltaikanlagen zur Erforschung der Windenergie zulässig

  • BVerwG, 10.08.1999 - 4 B 57.99
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